Viele von uns sind in Sozial Media unterwegs. Ob Facebook, Instagram, TikTok oder sonst wo – Bilder werden von allen geteilt und weiter geleitet. Auch WhatsApp gehört dazu. Allerdings kann ein falsches Bild auch ruck zuck richtig teuer werden. Wir vom Bilderbogen mussten leider auch diese Erfahrung machen.
Normal versuchen wir, wenn möglich, unsere eigene Bilder zu verwenden. Damit ist man immer auf der sicheren Seite. Aber hin und wieder müssen wir auf Fremdbilder zurück greifen. Dafür gibt es ja Seiten im Netz, die kostenlose Bilder anbieten. Das sind z. B. ccnull.de, flicker.com, pxhere.com oder auch commons.wikipedia.org. Aber aufgepasst welche Lizenz bei dem Bild angegeben ist.

In der Regel suchen wir nach Creative Commons Lizenzen. So auch bei dem Bild, welches uns ein wenig Geld gekostet hat. Wir hatten zwar die Quelle angegeben, allerdings nicht verlinkt und auch den Autor nicht angegeben. Dieser wiederum betreibt eine Agentur und scannt das Netz nach solchen Vergehen. Letztendlich konnten wir uns außergerichtlich mit dieser Agentur einigen. Solch ein Fehler kann auch ruckzuck mal 5stellig bei den Euros werden und Unwissenheit schütz vor Strafe nicht. Bei uns ist die Lizenz deutlich auf der Startseite sichtbar und zählt für alle Homepages vom Bilderbogen.

Wenn ich nach Bildern suche, nutze ich meistens die erweiterte Bildersuche von Google.

Hier verändere ich eigentlich auch nicht viel. Ich geben oben den Suchbegriff ein, stelle den Dateityp (im Regelfall jpg) und im letzten Abschnitt auf Creative-Commons-Lizenzen um.
Dort werden dann Bilder angezeigt, welche im Prinzip frei verwendet werden dürfen. Aber aufgepasst auf die genaue Lizenz. Wie oben in Bild zu sehen ist, gibt es auch dort nochmals Unterteilungen, die ich euch hier noch ein wenig näher bringen möchte. Alle werden nicht gehen, aber einige Unterschiede möchte ich schon deutlich machen.
Fangen wir mit der Lizenz an, die am wenigstens Ärger macht. Das ist die CC0 1.0 Universal. Wenn diese Lizenz angeben ist, braucht ihr nichts zu befürchten.

Das CC steht für Creative Commons. Nun folgen hinter dem CC oftmals noch andere Buchstaben. Wenn ein Bild mit CC BY gekennzeichnet ist, dann reicht es wenn der Urheber mit genannt wird. Das Bild kann in jedem Medium und Format verbreitet, geremixt, bearbeitet und weiterentwickelt werden, solange der Urheber als Urheber genannt wird.
Weitere Buchstaben, die bei Bildlizenzen hinter CC BY auftauchen können, sind SA, NC und ND. Dabei steht SA für „Bearbeitungen müssen unter denselben Bedingungen geteilt werden„, NC für „Nur nicht kommerzielle Nutzungen des Werks sind zulässig“ und ND für „Ableitungen oder Adaptionen des Werks sind nicht gestattet„. Sollte also ein Bild die Lizenz CC BY-NC-ND dabei stehen haben und ihr vergesst den Urheber anzugeben, ändert das Bild noch ab und stellt es dann in Euren Onlineshop und es wird entdeckt, dann gute Nacht.
Auf ratgeberrecht.eu zum Thema CC Lizenzen vom März diesen Jahres bin ich auf folgenden Ausschnitt gestoßen:

Es lohnt sich diese Seite mal genauer anzuschauen. Dort stehen auch Beispiele von Gerichtsurteilen drin. Zudem gibt es Tipps, wie man Creative-Commons-Inhalte richtig nutzt und es werden auch alternativen angeboten.



In Deutschland gibt es oft noch die 2.0 und die 3.0 Lizenz. Diese gilt allerdings nur fürs deutsche Recht. Da die Welt aber immer mehr zusammen wächst und sich mischt, ist mittlerweile die 4.0 Lizenz, die auch international gilt, die gängigste.

Hier noch ein schönes Beispiel: Das Bild wurde von Jörg Brinckheger erstellt, hat die CC-BY 2.0 Lizenz und wurde auf der Plattform ccnull.de veröffentlicht. Sind diese Angaben alle vorhanden und verlinkt, kann euch in der Regel nichts passieren. Möchtet ihr das Bild dann noch auf Facebook oder Instagram nutzen, dann müsst ihr den Urheber um eine extra Genehmigung fragen.

Also in Zukunft aufpassen, die Lizenz Details genau anschauen und einhalten. Gerade Sozial Media verleitet oft sehr schnell Bilder leichtfertig zu teilen. Und die Fa Meta, zu der Facebook, Instagram und WhatsApp gehören, sind da mit Sicherheit nicht so gnädig. Auch TikTok oder andere Plattformen stehen dem mit Sicherheit nichts nach, wenn sie Geld wegen Verstoß bekommen können. Ich habe mal von einem Fall gehört, das ging es um einen Ausschnitt von 10 Sekunden von einem Video, was ursprünglich auf Facebook gepostet war, auf TikTok für einen kleinen Beitrag genutzt wurde und Meta umgehend einen 5stelligen Betrag gefordert hat. Das kann junge Leute sehr schnell in den Ruin führen.
Ich hoffe, ich konnte Euch mit diesem Artikel alle ein wenig sensibilisieren, denn nicht immer geht es so glimpflich aus, wie bei uns.
Beitragsbild: pxhere.com – Rodrigo Freitas – CCO Lizenz
Bild 1: Screenshot KI Antwort von Google
Bild 2: Screenshot von unserer Homepage
Bild 3: Screenshot C. Haus
Bild 4: creativecommons.org
Bild 5 – 8 & 10: ratgeberrecht.eu
Bild 9: Screenshot von flickr.com – Lizenzdetails zum Bild Luftschlangen von Jörg Brinckheger – nicht kommerziell und unverändert
Quellen: creativecommons.org, ratgeberrecht.eu, Google, eigene Erfahrung